Die Tilgungsfrist bestimmt, wie lange ein Eintrag im Fahreignungsregister gespeichert bleibt, bevor er automatisch gelöscht wird. Nach Ablauf der Tilgungsfrist darf der Eintrag nicht mehr gegen Sie verwendet werden - auch nicht als Begründung für eine MPU-Anordnung.
Wie lang sind die Tilgungsfristen?
Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt werden nach 2,5 Jahren getilgt. Einträge mit 2 Punkten (schwere OWi oder Straftaten ohne Fahrerlaubnisentzug) nach 5 Jahren. Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug nach 10 Jahren. Die Frist beginnt mit dem Tag der Rechtskraft der Entscheidung.
Was ist die Überliegefrist?
Nach Ablauf der Tilgungsfrist bleibt der Eintrag noch ein weiteres Jahr in einer Überliegefrist gespeichert. In dieser Zeit ist er für Behörden nicht mehr sichtbar und darf nicht verwendet werden, wird aber noch nicht physisch gelöscht.
Kann ich die MPU „aussitzen"?
Theoretisch ja - wenn die Tilgungsfrist für das zugrundeliegende Delikt abgelaufen ist, entfällt die Rechtsgrundlage für die MPU-Anordnung. Bei alkoholbedingtem Entzug beträgt die Tilgungsfrist jedoch 10 Jahre. In dieser Zeit dürfen Sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen.