Seit der Cannabis-Teillegalisierung 2024 gilt ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum im Straßenverkehr. Dieser Wert ersetzt den früheren Grenzwert von 1,0 ng/ml und orientiert sich an der vergleichbaren Beeinträchtigung wie 0,2 Promille Alkohol.
Was bedeutet der neue Grenzwert?
Der Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum definiert die Schwelle, ab der eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Wer mit mehr als 3,5 ng/ml erwischt wird, riskiert ein Bußgeld von 500 Euro und einen Monat Fahrverbot beim Erstverstoß. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt weiterhin eine Null-Toleranz-Grenze.
Führt eine Überschreitung automatisch zur MPU?
Nicht automatisch. Eine einmalige Überschreitung des Grenzwerts führt zunächst zu einer Ordnungswidrigkeit. Erst bei wiederholter Auffälligkeit oder wenn zusätzliche Hinweise auf regelmäßigen Konsum oder mangelndes Trennungsvermögen vorliegen, ordnet die Behörde eine MPU an. Die Kombination von Cannabis und Alkohol am Steuer führt jedoch schneller zur MPU-Anordnung.