Sperrfrist

Recht & Behörden

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Die Sperrfrist ist der Zeitraum nach einem gerichtlich angeordneten Führerscheinentzug, in dem keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Sie wird vom Gericht festgelegt und beträgt in der Regel zwischen 6 Monaten und 5 Jahren.

Wie lang ist die Sperrfrist?

Die Dauer der Sperrfrist richtet sich nach der Schwere des Delikts. Bei einer Trunkenheitsfahrt mit über 1,6 Promille beträgt sie häufig 10 bis 15 Monate. Bei Wiederholungstätern oder schweren Straftaten im Straßenverkehr kann sie deutlich länger ausfallen. Die Mindestdauer beträgt 6 Monate, die Höchstdauer 5 Jahre.

Kann die Sperrfrist verkürzt werden?

Ja, nach Ablauf von drei Vierteln der Sperrfrist (mindestens aber 3 Monate) kann beim zuständigen Gericht eine Verkürzung beantragt werden. Voraussetzung ist, dass Sie nachweisen können, dass Sie bereits Maßnahmen zur Wiederherstellung der Fahreignung ergriffen haben - zum Beispiel eine Suchtberatung, ein Abstinenzprogramm oder eine MPU-Vorbereitung.

Wann sollte man die MPU machen?

Die MPU kann bereits vor Ablauf der Sperrfrist absolviert werden. Viele Betroffene nutzen die Sperrfrist, um sich gezielt vorzubereiten und Abstinenznachweise aufzubauen. So kann der Führerschein direkt nach Ende der Sperrfrist beantragt werden.

Fragen zu diesem Thema?

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