Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der ersten Fahrerlaubnis und dauert 2 Jahre. Für Fahranfänger gelten in dieser Zeit strengere Regeln - insbesondere eine absolute Null-Promille-Grenze und härtere Konsequenzen bei Verstößen.
Was passiert bei Verstößen in der Probezeit?
Verstöße werden in A-Verstöße (schwerwiegend, z. B. Alkohol am Steuer, Rotlichtverstoß) und B-Verstöße (weniger schwerwiegend, z. B. abgefahrene Reifen) unterteilt. Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre und zur Anordnung eines Aufbauseminars.
Wann droht die MPU in der Probezeit?
Bei Alkohol- oder Drogendelikten in der Probezeit wird regelmäßig eine MPU angeordnet. Aufgrund der Null-Toleranz-Grenze reicht bereits ein geringer Alkohol- oder THC-Wert aus. Auch nach einem weiteren Verstoß nach dem Aufbauseminar kann die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung angeordnet werden.