MPU wegen Drogen

Drogen & Cannabis

Drogen & Cannabis

Die MPU wegen Drogen wird angeordnet, wenn Sie im Straßenverkehr unter dem Einfluss illegaler Substanzen aufgefallen sind oder wenn Drogenkonsum unabhängig vom Fahren nachgewiesen wurde. Bei Drogen gilt eine deutlich strengere Bewertung als bei Alkohol.

Wann wird eine Drogen-MPU angeordnet?

Eine MPU wird angeordnet bei: Fahren unter Drogeneinfluss (auch einmalig), Besitz illegaler Substanzen in Verbindung mit der Fahrerlaubnis, oder wenn die Behörde durch andere Umstände (z. B. Polizeibericht, ärztlicher Befund) Kenntnis vom Drogenkonsum erhält. Bei harten Drogen wie Kokain, Amphetamin oder Heroin genügt bereits ein einmaliger Nachweis.

Welche Abstinenznachweise werden verlangt?

Bei Drogen wird grundsätzlich eine Abstinenz von mindestens 12 Monaten gefordert. Der Nachweis erfolgt über ein Urin-Screening-Programm mit 6 unangekündigten Terminen oder über eine Haaranalyse. Bei Cannabis kann unter bestimmten Umständen ein kürzerer Abstinenzzeitraum von 6 Monaten ausreichen.

Fragen zu diesem Thema?

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