MPU wegen Alkohol

Alkohol

Alkohol

Die MPU wegen Alkohol ist der häufigste Anlass für eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung in Deutschland. Sie wird angeordnet, wenn Sie mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr im Straßenverkehr aufgefallen sind, oder bei wiederholten Alkoholdelikten.

Wann wird eine Alkohol-MPU angeordnet?

Eine MPU wegen Alkohol wird angeordnet bei: einer Trunkenheitsfahrt mit 1,6 Promille oder mehr (einmaliges Delikt genügt), wiederholter Auffälligkeit mit Alkohol im Straßenverkehr (auch unter 1,6 Promille), oder wenn die Behörde aufgrund anderer Hinweise Zweifel an der Fahreignung hat - zum Beispiel bei einem ärztlichen Befund oder einer Alkoholtherapie.

Abstinenz oder kontrolliertes Trinken?

Je nach Schwere des Delikts und persönlicher Vorgeschichte muss entweder eine vollständige Alkoholabstinenz oder ein kontrollierter Umgang mit Alkohol nachgewiesen werden. Bei einer Abhängigkeitsdiagnose ist immer Abstinenz erforderlich. Bei einmaligen Delikten ohne Abhängigkeit kann kontrolliertes Trinken als Ziel akzeptiert werden.

Welche Nachweise brauche ich?

Für den Abstinenznachweis werden in der Regel 4 bis 6 Urin-Screenings über einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten gefordert, alternativ eine Haaranalyse. Zusätzlich sind Bescheinigungen von Suchtberatung, Therapie oder Selbsthilfegruppen hilfreich, um die Verhaltensänderung zu belegen.

Fragen zu diesem Thema?

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