Die Fahrerlaubnisbehörde (auch Führerscheinstelle oder Straßenverkehrsamt) ist die kommunale Behörde, die für die Erteilung, Entziehung und Neuerteilung von Fahrerlaubnissen zuständig ist. Sie ordnet die MPU an und entscheidet auf Basis des Gutachtens über Ihren Führerschein.
Wann ordnet die Behörde eine MPU an?
Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine MPU an, wenn Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen - zum Beispiel bei einer Trunkenheitsfahrt mit über 1,6 Promille, bei Drogendelikten im Straßenverkehr, bei 8 oder mehr Punkten in Flensburg oder bei wiederholten Auffälligkeiten. Die Anordnung erfolgt schriftlich und enthält die Begründung sowie eine Frist.
Was passiert, wenn ich die MPU nicht mache?
Wenn Sie der MPU-Anordnung nicht innerhalb der gesetzten Frist nachkommen, darf die Behörde auf fehlende Fahreignung schließen. In der Praxis bedeutet das, dass Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen bleibt. Es gibt keine Verjährung der MPU-Anordnung - sie bleibt bestehen, bis Sie ein Gutachten vorlegen oder die Tilgungsfrist abgelaufen ist.