Fahrerflucht - juristisch „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" (§ 142 StGB) - ist eine Straftat, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren geahndet werden kann. Bei erheblichem Sachschaden oder Personenschaden droht zusätzlich der Führerscheinentzug und damit eine MPU.
Wann wird nach Fahrerflucht eine MPU angeordnet?
Eine MPU wird angeordnet, wenn das Gericht die Fahrerlaubnis entzieht - in der Regel bei Unfallschäden über ca. 1.300 Euro oder bei Personenschäden. Auch wenn Alkohol oder Drogen im Spiel waren, wird die MPU-Anordnung wahrscheinlicher. Bei geringfügigen Schäden und einer reinen Geldstrafe ohne Entzug bleibt die MPU meist aus.
Worauf kommt es bei der MPU an?
Bei einer MPU wegen Fahrerflucht steht die Tatverarbeitung im Mittelpunkt: Warum haben Sie sich entfernt? Welche Rolle spielten Panik, Angst oder Alkohol? Der Gutachter will sehen, dass Sie die Situation vollständig aufgearbeitet haben und Strategien entwickelt haben, wie Sie sich in einer ähnlichen Situation zukünftig verhalten würden.