Das Cannabisgesetz (CanG) ist seit April 2024 in Kraft und erlaubt Erwachsenen den Besitz und Anbau von Cannabis unter bestimmten Auflagen. Doch die Legalisierung hat nur begrenzte Auswirkungen auf die MPU - denn die Teilnahme am Straßenverkehr unter THC-Einfluss bleibt sanktioniert.
Fällt die MPU wegen Cannabis jetzt weg?
Nein. Die Cannabis-Teillegalisierung ändert nichts daran, dass das Führen eines Fahrzeugs unter THC-Einfluss verboten bleibt. Wer den Grenzwert von 3,5 ng/ml überschreitet oder kein Trennungsvermögen zwischen Konsum und Fahren nachweisen kann, riskiert weiterhin eine MPU-Anordnung.
Was ändert sich konkret?
Der bloße Besitz von Cannabis (bis 25 g in der Öffentlichkeit) kann nicht mehr als Grundlage für eine MPU-Anordnung herangezogen werden. Nur verkehrsrelevante Auffälligkeiten - also Fahren unter Einfluss oder fehlende Trennung - können zur MPU führen. Für bestehende MPU-Anordnungen aufgrund von Besitz können unter Umständen Amnestie-Regelungen gelten.