1,6-Promille-Grenze

Alkohol

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Die 1,6-Promille-Grenze ist eine der bekanntesten Schwellenwerte im deutschen Verkehrsrecht. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille wird automatisch eine MPU angeordnet - unabhängig davon, ob es der erste oder wiederholte Verstoß ist.

Warum genau 1,6 Promille?

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine Person, die mit 1,6 Promille oder mehr am Steuer sitzt, eine erhebliche Alkoholgewöhnung aufweist. Bei einem normalen Trinker wären bei diesem Wert bereits deutliche Ausfallerscheinungen zu erwarten. Wer trotzdem noch fahren kann, zeigt damit eine problematische Toleranzentwicklung, die auf einen riskanten Alkoholkonsum hinweist.

MPU auch unter 1,6 Promille?

Ja, eine MPU kann auch bei niedrigeren Promillewerten angeordnet werden - etwa bei wiederholten Auffälligkeiten, bei einer Fahrt unter Alkoholeinfluss mit Unfall, oder wenn zusätzliche Hinweise auf ein Alkoholproblem vorliegen. Bei Fahranfängern in der Probezeit gilt zudem die Null-Promille-Grenze.

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